LEASING LEXIKON:

Anschluss-Leasing-Vertrag

Sowohl bei Ablauf von Vollamortisations-Verträgen, als auch am Ende von Teilamortisations-Verträgen ist der Abschluss von Verlängerungs-Leasing-Verträgen bzw. Anschlussverträgen durchaus üblich. Leasing-Unternehmen nutzen diese Verträge, um ihre Kunden an sich zu binden. Leasingnehmer nutzen diese Möglichkeit, um bestimmte Engpässe zu überbrücken, aber auch – günstige Leasing-Entgelte vorausgesetzt – ihre Leasingzahlungen zu reduzieren. Wertmäßige Basis für den Anschlussvertrag ist bei Teilamortisations-Verträgen mindestens der noch nicht amortisierte Restwert und bei Vollamortisations-Verträgen der Restbuchwert oder der niedrigere gemeine Wert (Marktwert). Für den Verlängerungszeitraum gilt zunächst die Rest-AfA-Zeit als Obergrenze, ggf. aber auch die gewünschte zusätzliche Nutzungsdauer.