LEASING LEXIKON:

Abhandenkommen

Grundsätzlich trägt der Leasingnehmer das Risiko des Abhandenkommens des Leasing-Objektes und ist durchweg vertraglich verpflichtet, die Objekte entsprechend zu versichern. Gegebenenfalls versichert der Leasinggeber dieses Risiko auf Rechnung des Leasingnehmers selbst. Der Leasinggeber erhält einen Sicherungsschein der Versicherungsgesellschaft.