LEASING LEXIKON:

Abgrenzungen

Bei der Finanzierung von gekauften Leasing-Objekten durch regresslose Forfaitierung zukünftiger Leasing-Entgelte bildet die Leasing-Gesellschaft auf der Passivseite ihrer Bilanz einen Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) in Höhe des erzielten Barwertes (Forfaitierungserlös). Dieser PRAP ist grundsätzlich über die Laufzeit des Leasing-Vertrages linear aufzulösen; insoweit ergibt sich in der G.u.V.-Rechnung des Leasinggebers eine Ertragsposition.


Siehe auch:
Barwert, Rechnungsabgrenzung bei Forfaitierung